Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Nachfolgend finden Sie unsere aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für verschiedene Anwendungsbereiche.
(Stand: Oktober 2025)
Bitte wählen Sie den für Sie relevanten Abschnitt:
A. AGB für Verkauf, Reparatur & Veranstaltungen
Diese Bedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Reparaturleistungen der Rohlfing Musik GmbH & Co. KG.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Rohlfing Musik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Rohlfing“ oder „wir“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Sie“) im Rahmen von
- Kauf und Bestellung von Instrumenten, Zubehör und Dienstleistungen,
- Buchung von Konzert- und Veranstaltungstickets über unsere Website oder per E-Mail, soweit nicht für einzelne Bereiche (z. B. Mietverträge) separate Bedingungen gelten.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von uns schriftlich anerkannt.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die Rohlfing Musik GmbH & Co. KG Bramscher Straße 251, 49090 Osnabrück Geschäftsführung: Wilfried & Andreas Tammen Telefon 0541 27878 E-Mail mail∂rohlfing-musik.de
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend. (2) Ein Kaufvertrag kommt durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung bzw. durch Lieferung oder Leistung zustande. (3) Bei Konzert- oder Veranstaltungsbuchungen erfolgt der Vertragsschluss, sobald der Kunde über unser Buchungsformular eine verbindliche Buchung absendet und eine Bestätigungsmail erhält. Die Zahlungsinformationen werden separat per E-Mail übermittelt.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Zahlungen erfolgen per Überweisung auf die in der Rechnung genannte Bankverbindung. (3) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. (4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, gesetzliche Verzugszinsen und Mahnkosten zu berechnen.
§ 5 Lieferung, Abholung und Transport
(1) Lieferungen und Transporte erfolgen nach Absprache und Verfügbarkeit. (2) Transporte durch Rohlfing sind über uns versichert. (3) Bei Selbstabholung trägt der Kunde das Risiko ab Übergabe. (4) Liefertermine sind unverbindlich, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
§ 6 Leistungen und Service
(1) Für Stimmungen, Reparaturen oder sonstige Werkstattleistungen gelten die vereinbarten Preise. (2) Wird ein Termin durch den Kunden nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt, kann die volle Dienstleistungsgebühr berechnet werden.
§ 7 Konzert- und Veranstaltungstickets
(1) Der Kauf von Tickets berechtigt zum Besuch der jeweiligen Veranstaltung am angegebenen Datum und Ort. (2) Die Anzahl der Tickets ist begrenzt; es besteht freie Platzwahl. (3) Die Buchung erfolgt über unsere Website. Der Kunde erhält nach Buchung eine Bestätigung und anschließend eine Rechnung per E-Mail. (4) Der Zahlungseingang muss innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung erfolgen; erst danach gilt die Buchung als verbindlich. (5) Stornierungen sind bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich. Danach ist eine Erstattung nur bei Ausfall oder Verschiebung durch den Veranstalter vorgesehen. (6) Bei Absage oder Verlegung werden bereits bezahlte Tickets automatisch erstattet. Weitere Ansprüche (z. B. Reise- oder Unterkunftskosten) bestehen nicht. (7) Tickets sind übertragbar, sofern der neue Inhaber die Buchungs- und Zahlungsbedingungen anerkennt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
§ 9 Haftung und Gewährleistung
(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. (2) Schadensersatzansprüche gegen Rohlfing sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. (3) Bei Verlust von Tickets oder Einlassverweigerung durch Verstöße gegen Haus- oder Veranstaltungsregeln besteht kein Anspruch auf Ersatz. (4) Das Gebäude des Klavierhauses ist nicht barrierefrei. Besucher mit eingeschränkter Mobilität werden gebeten, uns vorab zu kontaktieren, um Unterstützung zu ermöglichen.
§ 10 Gerichtsstand und Anwendbares Recht
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Osnabrück, soweit der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
B. für Miet-, Mietkauf- und Finanzierungsverträge
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Rohlfing Musik GmbH & Co. KG (nachfolgend „Vermieter“ oder „Kreditgeber“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“, „Mietkäufer“ oder „Kreditnehmer“), die die zeitweise oder finanzierte Überlassung von Musikinstrumenten und Zubehör betreffen.
Soweit einzelne Bestimmungen nur für bestimmte Vertragsarten gelten (z. B. reine Miete, Mietkauf oder Finanzierung), ist dies im jeweiligen Abschnitt ausdrücklich angegeben.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist die
Rohlfing Musik GmbH & Co. KG Bramscher Straße 251, 49090 Osnabrück Geschäftsführung: Wilfried & Andreas Tammen Telefon 0541 27878 E-Mail mail∂rohlfing-musik.de
§ 3 Zahlungen
- Die monatliche Rate ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag oder Tilgungsplan.
- Die Zahlung erfolgt jeweils zum 5. des Monats im Voraus per SEPA-Lastschrift.
- Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, werden mit einer Bearbeitungsgebühr von derzeit 3,00€ berechnet.
- Bei Finanzierungen mit Tilgungsplan bleibt der im Anhang festgelegte Zahlungsplan verbindlich, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich, das überlassene Instrument und Zubehör pfleglich zu behandeln, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und mindestens einmal jährlich auf eigene Kosten durch die Rohlfing Musik GmbH oder einen von ihr beauftragten Fachbetrieb stimmen und warten zu lassen. Diese Wartung dient der Zustandskontrolle und der Werterhaltung des Instruments.
- Unterbleibt die Wartung trotz schriftlicher Aufforderung, ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen und die Mietgegenstände auf Kosten des Mieters wieder abzuholen.
- Weitergabe, Verpfändung, Untervermietung oder Veränderung des Instruments sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet. Angebrachte Inventarnummern und Etiketten dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Transporte oder Standortwechsel dürfen ausschließlich durch die Rohlfing Musik GmbH oder durch von ihr autorisierte Transportunternehmen erfolgen.
- Ein Standortwechsel (z. B. Umzug) ist dem Vermieter rechtzeitig und vorab schriftlich mitzuteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, haftet der Kunde für alle daraus entstehenden Schäden oder Wertminderungen am Instrument.
- Der Vermieter ist berechtigt, den Zustand des Instruments nach einem Standortwechsel zu prüfen und notwendige Maßnahmen zur Wiederherstellung des ordnungsgemäßen Zustands auf Kosten des Kunden durchzuführen.
- Der Kunde verpflichtet sich, geeignete Raum- und Klimaverhältnisse für das Instrument sicherzustellen. Ideale Bedingungen bestehen bei einer Raumtemperatur von etwa 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit zwischen 45% und 55%.
- Bei unter 30% Luftfeuchtigkeit besteht die Gefahr von Rissbildung in Holzteilen, bei über 70% können Metallteile rosten, Holzteile klemmen oder quellen, und es kann Schimmelbildung auftreten.
- Unter 17°C Raumtemperatur steigt das Risiko von Stockflecken und Feuchtigkeitsschäden.
- Der Kunde achtet auf eine stabile Raumumgebung und kann sich bei Fragen oder Unsicherheiten jederzeit an die Rohlfing Musik GmbH wenden, die fachgerechte Beratung und geeignete Hilfsmittel anbietet. Eingriffe oder Maßnahmen Dritter am Instrument dürfen nur in Abstimmung mit der Rohlfing Musik GmbH erfolgen.
- Änderungen der Anschrift oder Bankverbindung sind unverzüglich mitzuteilen.
§ 5 Schäden, Mängel und Verschleiß
- Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.
- Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder durch ihn beauftragte Fachkräfte durchgeführt werden.
- Normale Abnutzungen und Verschleißerscheinungen (z. B. Tastenklemmen, Filzabnutzung, Pedalspiel, feine Oberflächenkratzer) stellen keinen Mangel dar und sind nicht anzeigepflichtig. Sie sind im Rahmen der regelmäßigen Wartung auf Kosten des Kunden zu beheben.
- Mängel sind ausschließlich Material- oder Herstellungsfehler, die nicht auf Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Solche Mängel werden vom Vermieter kostenfrei behoben.
§ 6 Versicherungspflicht
- Der Kunde verpflichtet sich, das überlassene Instrument einschließlich Zubehör während der Mietdauer gegen Beschädigung, Verlust oder Zerstörung ausreichend zu versichern, z. B. im Rahmen einer erweiterten Hausratversicherung oder einer speziellen Musikinstrumentenversicherung.
- Die Versicherung muss auch Gegenstände abdecken, die nicht im Eigentum des Kunden stehen.
- Der Vermieter empfiehlt unverbindlich den Abschluss einer Musikinstrumentenversicherung über die MML Versicherungsmakler GmbH (www.mml-vs.de/privatkunden/produkte).
- Sofern kein wirksamer Versicherungsschutz besteht oder der Versicherer den Schaden nicht ersetzt, haftet der Kunde im Schadensfall für den vollen Wiederbeschaffungswert des Instruments und des Zubehörs.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Das überlassene Instrument und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller vertraglichen Verpflichtungen Eigentum der Rohlfing Musik GmbH & Co. KG.
Eine Weitergabe, Verpfändung, Vermietung, Verleihung oder Schenkung ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist unzulässig, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
§ 8 Rückgabe bei Mietverhältnissen
- Bei Beendigung eines Mietverhältnisses ist das Instrument in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Das Instrument wird bei Rückgabe auf Beschädigungen und übermäßigen Verschleiß überprüft.
- Schäden, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und nicht gemeldet wurden, sind vom Kunden zu ersetzen.
§ 9 Laufzeiten und Kündigung
- Reine Mietverträge haben eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten und können anschließend mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Mietkaufverträge haben eine Laufzeit von mindestens 12 und höchstens 48 Monaten.
- Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit entscheidet der Kunde, ob das Instrument übernommen oder zurückgegeben wird. Alternativ kann das Instrument nach Ablauf der Laufzeit weiter gemietet werden, allerdings mit einem neuen Mietvertrag und den dann gültigen Konditionen.
- Finanzierungsverträge können gemäß den im Vertrag angegebenen Kündigungsfristen beendet werden; bei Kündigung wird die Restschuld laut Tilgungsplan sofort fällig.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit gesetzlich zulässig.